Wenn der Alltag und die täglichen Aufgaben nicht mehr so leicht zu bewältigen sind, und vielleicht schon eine Pflegestufe vorliegt, dann ist es an der Zeit, über eine Eingliederungshilfe nachzudenken.
Wir stehen Dir gern beratend zur Seite und helfen Dir, die richtigen Hilfen zu beantragen. Schreib uns einfach.

FAQ
Wer hat Anspruch auf Eingliederungshilfe?
Anspruchsberechtigt sind Menschen:
- mit körperlicher, geistiger, seelischer oder mehrfacher Behinderung,
- die durch die Behinderung wesentlich in ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt sind,
- und bei denen die Maßnahme geeignet und notwendig ist.
Welche Maßnahmen umfasst die Eingliederungshilfe?
Die Eingliederungshilfe ist eine Sozialleistung für Menschen mit Behinderungen oder drohender Behinderung. Sie soll eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen – sei es in der Schule, im Beruf, beim Wohnen oder in der Freizeit.
Berufliche Teilhabe
- Leistungen zur beruflichen Orientierung und Ausbildung (z. B. Berufsbildungswerke)
- Arbeitsassistenz
- Unterstützte Beschäftigung
- Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)
- Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
- Freizeitassistenz
- Mobilitätshilfen
- Begleitdienste
- Teilnahme an Gruppenangeboten oder sozialen Aktivitäten
Wohnformen und Wohnassistenz
- Ambulant betreutes Wohnen
- Stationäres Wohnen in besonderen Wohnformen
- Persönliche Assistenz im Alltag
- Wohntraining zur Verselbständigung
Heilpädagogische Leistungen
- Förderung der Selbstständigkeit
- Psychosoziale Unterstützung
- Sprach-, Ergo- oder Musiktherapie (sofern nicht von der Krankenkasse übernommen)
Assistenzleistungen
- Persönliche Assistenz (z. B. im Rahmen des Persönlichen Budgets)
- Hilfe bei der Haushaltsführung, Körperpflege, Kommunikation und Mobilität
Was ist das Persönliche Budget?
Das Persönliche Budget ist eine alternative Leistungsform, bei der die leistungsberechtigte Person Geld erhält, um notwendige Hilfen selbst zu organisieren und zu bezahlen (z. B. Assistent:innen einstellen). Es fördert Selbstbestimmung und Eigenverantwortung.
Wie wird die Eingliederungshilfe beantragt?
- Antragstellung beim zuständigen Träger der Eingliederungshilfe (z. B. Sozialamt, Jugendamt).
- In der Regel ist ein Teilhabeplanverfahren nach § 117 SGB IX erforderlich.
- Die Bedarfsermittlung erfolgt z. B. mit dem Instrument BEI_NRW oder IBH (je nach Bundesland).
Muss ich für die Leistungen selbst zahlen?
Seit der Reform 2020 (BTHG) ist die Einkommens- und Vermögensprüfung deutlich gelockert. Ein Eigenanteil kann dennoch bei bestimmten Leistungen (z. B. Wohnform) bestehen. Leistungen zur Bildung und Teilhabe sind oft kostenfrei.
Wie lange dauern Maßnahmen der Eingliederungshilfe?
Die Dauer ist individuell abhängig vom Hilfebedarf und dem Entwicklungsfortschritt. In vielen Fällen sind Leistungen langfristig oder wiederholend möglich – mit regelmäßiger Überprüfung.
Was passiert bei Ablehnung oder Unzufriedenheit mit einer Maßnahme?
- Es besteht ein Widerspruchsrecht gegen Bescheide.
- Beratung durch Ankerpunkt Betreuung oder Rechtsberatung kann helfen.
- Auch eine Schiedsstelle kann angerufen werden.

