Die Eingliederungshilfe unterstützt Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen dabei, ein möglichst selbstständiges Leben zu führen. Sie umfasst Hilfen im Alltag, bei der Wohnsituation, der sozialen Teilhabe und der beruflichen Eingliederung. Ziel ist es, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern und Benachteiligungen auszugleichen. Rechtsgrundlage sind die Sozialgesetzbücher (SGB IX und XII).

Was unsere Klienten sagen:
„Die Besorgungen und Arztbesuche, die ich mir aufgrund meiner massiven Angststörung nicht mehr alleine getraut habe, sind nun wieder möglich, dank der tollen Unterstützung durch meine Betreuerin.“
Annika S.
… und so etwas wie:
„Als meine Betreuung anfing, war ich schwer depressiv, und selbst die einfachsten Dinge wie meine körperliche Hygiene und der Haushalt habe ich nicht geschafft. Mit der einfühlsamen Unterstützung durch meinen Betreuer habe ich mehr und mehr wieder zu mir selbst gefunden und schaffe es nun wieder, eigenständig den Alltag zu bewältigen.
Christian R.
Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, unsere Klienten bestmöglich zu begleiten und ihnen zu helfen, die für sie spezifischen Schwierigkeiten zu meistern. Oftmals führt eine totale Isolation aufgrund von psychischen Problemen wie z.B. einer Angststörung oder körperlichen Beeinträchtigungen dazu, dass sich der Mensch immer mehr in sich zurückzieht und zunehmend depressiv wird. Daher ist unsere Hauptaufgabe die Teilhabe am sozialen Leben. Soziale Kontakte sind ein wichtiger Bestandteil, aber auch Spaziergänge, Cafebesuche, Kinobesuche, Konzertbesuche und sportliche Betätigungen wie Schwimmen oder Radfahren. Wir sorgen für eine aktivere und schönere Gestaltung des Alltags, führen entlastende Gespräche und haben das allgemeine Wohl des Klienten im Blick.

